Beglaubigte und persönliche Übersetzungen

Als Agentur für Qualitätsübersetzungen bietet Ihnen SprachUnion Beglaubigungen der von Ihnen beauftragten Übersetzungen an. Durch eine beglaubigte Übersetzung verfügen Sie über den Nachweis der wortgetreuen und vollständigen Wiedergabe der Inhalte der Originaldokumente. Sie können die Übersetzung des jeweiligen Schriftstücks für amtliche Zwecke verwenden und sind z. B. bei fremdsprachlich abgeschlossenen Verträgen auf der sicheren Seite.

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beglaubigt übersetzen lassen?
Eine beglaubigte Übersetzung erkennen Sie am Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk erfolgt durch Siegel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers am Ende der Unterlage. Die Beglaubigung einer Übersetzung erfolgt ausschließlich durch staatlich beeidigte Fachübersetzer.

Beglaubigte Übersetzung Ihrer persönlichen Dokumente

Beglaubigte Übersetzungen sind notwendig, wenn Sie einen Nachweis über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung liefern müssen. Dies kann z. B. gegenüber einem Amt oder einer Behörde der Fall sein. 

Von der Bewerbung für ein Auslandsstudium über das Interesse an einem Job in einem anderen Land bis hin zu ausländischen Geburts- und Sterbeurkunden: Anlässe für das Übersetzen persönlicher Dokumente gibt es viele. Und in den meisten Fällen geht es dabei nicht nur um die korrekte Übertragung in eine fremde Sprache, sondern um beglaubigte Übersetzungen.

Um beispielsweise eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen, ist generell eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde nötig. Das Gleiche gilt für ausländische Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden sowie Abitur- und Universitätszeugnisse. Angesichts der zahlreichen Regelungen in den einzelnen Ländern sind dabei Spezialisten als Übersetzer gefragt – Spezialisten, die öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind. Wir bieten beglaubigte, persönliche Übersetzungen für folgende Dokumente an:

SprachUnion bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Russisch, Chinesisch, Japanisch und vielen weiteren Sprachen an. Auch seltene oder exotische Sprachen sind auf Anfrage möglich. Kontaktieren Sie dazu bitte unsere Mitarbeiter.

Weltweite Sprachdienstleistung
Gewünschte Sprache nicht dabei?
Sollten Sie die von Ihnen gewünschte Sprache in der Aufzählung vermissen oder Fragen zu beglaubigten Übersetzungen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail. Für die Bedürfnisse unserer Kunden finden wir stets eine Lösung.

Unsere Spezialisten für Ihre beglaubigten Übersetzungen

Wenn Sie die Übersetzung Ihrer persönlichen Dokumente in unsere Hand geben, sichern Sie sich genau diese erfahrenen Spezialisten. Denn wir arbeiten bei der Erstellung beglaubigter Übersetzungen nur mit Übersetzern zusammen, die die sogenannte Befähigung zum Beglaubigen besitzen. Damit sind Ihre Unterlagen komplett rechtssicher – egal, aus welcher Sprache sie übersetzt wurden. Auch das Übersetzen von Personenstandsunterlagen aus dem Deutschen in eine fremde Sprache übernehmen wir gern für Sie. So steht einer erfolgreichen Bewerbung im Ausland oder auch dem Umzug in ein anderes Land nichts mehr im Wege.
Unterlagen komplett
rechtssicher
Staatlich beeidigte
Übersetzer​

Ihr Vorteil bei der Übersetzung persönlicher Dokumente durch uns

Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen bei uns beauftragen, profitieren Sie nicht nur von unserer schnellen Umsetzung und zusätzlichen Qualitätsprüfung. Dank des großen Netzwerks an öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern, die für unser Übersetzungsbüro tätig sind, können wir Ihnen auch absolute Liefersicherheit gewährleisten. Darüber hinaus geben wir die günstigen Preise, die wir dank hoher Auftragszahlen bei den Übersetzern erzielen, gern an Sie weiter. Bei den Behörden können wir die Akzeptanz der Übersetzung garantieren. Und falls es Fragen geben sollte, setzen wir uns  auch gern direkt für Sie mit den Behörden in Verbindung.

Schnelle Umsetzung &
zusätzliche Qualitätsprüfung
Akzeptanzgarantie
gegenüber Behörden
Ihre Ansprechpartnerin für unsere beglaubigten Übersetzungen

Gern erstellen wir Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für Ihre persönliche, beglaubigte Übersetzung. Bitte nehmen Sie dazu mit unserer Mitarbeiterin Kontakt auf. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular für einen Erstkontakt nutzen.

Katharina Schiffmann
Katharina Schiffmann

Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin
Tel.: 0371 646 138 15
anfrage@sprachunion.de

Unsere Referenzen:

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Übersetzer mit Know-how für Ihre Unternehmenskommunikation. Kompetente Übersetzung und Anpassung Ihrer Inhalte an die Zielsprache.
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Professionelle Übersetzer für Ihre ökonomischen Dokumente. Übersetzung Ihrer wirtschaftlichen Dokumente nach ISO 17100 Standard.
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Spezialisierte Übersetzer für Ihre Rechtstexte. Wir helfen Ihnen sich in fremdsprachlichen Rechtstexten zurechtzufinden

Kontaktformular für Ihre persönlichen Übersetzungen

Haben Sie Fragen zu unseren persönlichen und/oder beglaubigten Übersetzungen, oder möchten Sie mehr zu unseren Dienstleistungen wissen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular, wir beraten Sie gern.  

Bitte hängen Sie Ihre Dateien an das Formular. Erlaubt sind maximal 5 Dateien mit je 5 MB. Folgende Formate sind zulässig: doc, docx, txt, pdf, wri, xls, xlsx csv, ppt, pptx, zip

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