Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich genehmigt worden sind. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass wir sie im Einzelfall explizit anerkannt haben. Die AGB werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn wir auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nehmen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.

2. AUFTRAGSERTEILUNG

Erteilte Aufträge müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen. Dies gilt auch für die unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext. Wir sind berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags von diesem zurückzutreten, wenn eine bei uns nachträglich eingegangene Auskunft über den Auftraggeber nicht befriedigend ist. Zur Fertigstellung der Übersetzung ist uns eine der Übersetzung angemessene Frist einzuräumen. Alle in der Auftragskorrespondenz genutzten Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ). Der Erhalt des vom Auftraggeber versandten Textes wird von uns schriftlich bestätigt. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von uns in Schriftform bestätigt worden ist.

3. MITWIRKUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber hat uns spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung, Verwendung von Terminologien etc.). Hierbei ist der Verwendungszweck der Übersetzung anzugeben. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Liegt die Verwendung des zu übersetzenden Textes explizit in einer Veröffentlichung, dient dieser zu Werbezwecken oder soll die Übersetzung in einem vordefinierten Stil formuliert werden, hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung für die zu veröffentlichende Übersetzung eindeutige Referenzinformationen, Glossare, Stilvorgaben oder Vergleichsübersetzungen zur Verfügung zu stellen. Wird der vorgenannte Verwendungszweck bei Auftragserteilung nicht kommuniziert, der Text jedoch später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so ist es dem Auftraggeber nicht möglich, Forderungen auf Schadensersatz einzufordern, die Mehrarbeiten und/oder Neuübersetzungen aufgrund einer nicht zweckgerechten Übersetzung vonnöten machen. Im gleichen Fall behalten wir uns Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Regelungen vor. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zu übergeben. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers und dieser haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

Der Auftraggeber unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten und verpflichtet sich, jede von uns überhändigte Leistung auf Mängelfreiheit wie auch auf die Verwendbarkeit hinsichtlich des Verwendungszwecks zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Lehnt oder unterlässt der Auftraggeber die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden. Hat der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt, sind Folgeschäden von der Haftung ausgeschlossen.

4. ANGEBOTE, PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Wenn keine andere Währung vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Euro. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge veranschlagt werden. Die von und in Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Berücksichtigung steuerlicher Aufschläge. Soweit schriftlich nicht ausdrücklich vereinbart, werden Zahlungsziele, Skonti oder andere Abzüge nicht gewährt. Besondere Leistungen, die über die reine Übersetzungstätigkeit hinausgehen, bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand vergütet. Angebotene Preise verstehen sich bei Übersetzungsdienstleistungen als Preise pro übersetzte Normzeile, pro Wort oder als Gesamtpreis pro Dokument und werden dem Abrechnungsmodus entsprechend eindeutig ausgewiesen. Eine Normzeile zählt fünfundfünfzig Anschläge, Leerzeichen eingerechnet. Für Übersetzungsdienstleistungen, die sich nach oben genannten Normzeilenprinzip nicht berechnen lassen wie z. Bsp. Beglaubigungen, Übersetzungen von fremdsprachigen Werbetexten, netzbasierte oder Softwarelokalisierungen oder andere, die deutliche Mehraufwände bedingen wie z. Bsp. inhaltliche Übertragungsarbeiten, Setz- und Druckaufwände oder Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, werden nach Aufwand berechnet oder bedingen eine zusätzliche Vereinbarung. Sonderaufträge, die eng mit der Übersetzungsdienstleistung in Verbindung stehen, wie Korrekturlesen, Erstellen und Pflege einer Terminologiedatenbank werden nach Umfang der Arbeiten oder nach Vereinbarung ausgewiesen. Eilaufträge und Wochenendarbeiten können einen Zusatz bedingen. Sofern nicht anders vereinbart, berechnen wir dem Auftraggeber das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung der Übersetzung. Das Honorar von SprachUnion, Inhaber András Drencsényi, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, unter Ausschluss von Abzügen, der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, per Überweisung oder bar fällig.

Zahlungsverpflichtet ist jeweils die beauftragende Partei. Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Verzugsfall sind wir unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen und Provisionen gemäß den üblichen Sätzen deutscher Banken für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Käufer mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern können (z.B. gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Exekutionen, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), können wir jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen, sowie gestundete Forderungen sofort fällig stellen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir weiterhin berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist.

Bestimmungen des Auftraggebers über die Anrechnung von Zahlungen sind für uns nicht verbindlich. Wir behalten uns vor, Zahlungen nach unserem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Ferner sind wir berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren, auf Verlangen an uns herauszugeben. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen, Rechnungen einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen.

5. LEISTUNGSERBRINGUNG UND MÄNGELBESEITIGUNG

Übersetzungsaufträge werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine gesonderten Anweisungen oder Unterlagen seitens des Auftraggebers vorliegen, mit dem in der Zielsprache und für den Fachbereich allgemein üblichen lexikographisch vertretbaren bzw. allgemein verständlichen Begriff übersetzt. Reklamationen und Mängelanzeigen müssen unter Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Sämtliche Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung sowie bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung und nach Ablauf von zwei Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber den Mangel ordnungsgemäß gerügt und abgegeben, so hat er Anspruch auf Nachbesserung, Umtausch, Minderung oder Wandlung. Kann durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung keine Mängelbeseitigung beigebracht werden, so lebt das Recht auf Minderung oder Wandlung wieder auf. Weitergehende Ansprüche sind sowohl gegenüber der Firma SprachUnion, Inhaber András Drencsényi, wie auch im Verhältnis zu unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Keinen Mangel stellen kundenspezifische Präferenzen hinsichtlich der Interpretation des Ausgangstextes wie auch des Stils der Übersetzung dar und sind in diesem Sinne kein Reklamationsgrund, es sei denn, es wurden hierüber vor Auftragserteilung explizit schriftliche Vereinbarungen getroffen. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers und sind somit vom Auftraggeber zu verantworten. Die in Auftrag gegebenen und von uns angenommenen Leistungen werden von uns laut Auftrag und unter Berücksichtigung dieser AGB ausgeführt. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erstellen und liefern wir eine Arbeitsübersetzung. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schulden wir nicht. Bei Aufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden.

6. AUSFÜHRUNGEN DURCH DRITTE

Wir behalten uns vor, uns für die Ausführung aller Leistungen und Geschäfte dritter Parteien zu bedienen. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und der Firma SprachUnion, Inhaber András Drencsényi. Ein Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von uns eingesetzten Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung. Auch darf diesem weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine Betätigung im Zusammenhang mit dem Auftraggeber unterbreitet werden. Die Abwerbung unserer Mitarbeiter ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung wird mit einer Schadensersatzforderung geahndet. Wir haften nur für die sorgfältige Auswahl Dritter.

7. HAFTUNG UND LIEFERFRISTEN

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung der Ausführungseinzelheiten. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag rechtzeitig versandt wurde. Dabei gilt das Absendedatum/-uhrzeit der E-Mail bzw. der Poststempel. Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Auftraggeber in Fällen des Leistungsverzuges, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Für mögliche Schäden auf Seiten des Auftraggebers, die durch einen Lieferverzug oder eine unzureichende Übersetzung entstanden sind, besteht keine Haftung. Eine Haftung für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat seinerseits für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Im kaufmännischen Verkehr haften wir für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung wird im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zwanzigtausend Euro beschränkt. Im kaufmännischen Verkehr haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen mit dem Dreifachen des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung aber maximal mit dreißigtausend Euro. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen verringern sich im kaufmännischen Verkehr auf ein Drittel, wenn der Auftraggeber gegen einen von uns verursachten Schaden versichert ist.

8. RECHTE DRITTER

Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den uns übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Auftraggeber stellt uns und unsere Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

9. VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG UND GEHEIMHALTUNG

Alle vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen werden in allen Fällen vertraulich behandelt. Für so genannte Dritte, wie von uns beauftragten Übersetzer oder Erfüllungsgehilfen, übernehmen wir bei Verstoß keine Haftung. Jedoch werden von uns beauftragte Dritte zur Geheimhaltung der vom Auftraggeber übermittelten Daten und Informationen verpflichtet. Auch werden wir angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Ein absoluter Schutz von Daten- und Informationsgeheimnissen oder sonstiger vertraulicher Informationen kann aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie anderer Kommunikationsarten in elektronischer Form, die zwischen dem Auftraggeber, uns und möglichen Erfüllungsgehilfen stattfindet, nicht gewährleistet werden, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen. Sind die vom Auftraggeber übermittelten Daten und Informationen Gegenstand einer Geheimhaltungsvereinbarung, werden diese Daten entsprechend dieser Geheimhaltungsvereinbarung behandelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns entsprechende Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Der Geheimhaltungsschutz endet fünf Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an uns.

10. DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet werden.

11. NUTZUNGSRECHT AN DER MARKE

Der Auftraggeber räumt uns ein einfaches, nicht aber ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Marke des Auftraggebers (Wortmarke, Bildmarke und Wortbildmarke) zu verwenden und im Rahmen des Hinweises auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu vervielfältigen. Wir versichern, die Marke ausschließlich zur Referenzangabe zu nutzen und zu vervielfältigen. Weiterhin nutzen wir die Marke nur in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formen und Farben und werden die Rechte an der Marke in keiner Weise beeinträchtigen.

12. EIGENTUMSVORBEHALT UND URHEBERRECHT 

Die Firma SprachUnion, Inhaber András Drencsényi, hat in allen Fällen das Urheberrecht an der geleisteten Übersetzung. Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte unser Eigentum. Erst nach vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Übersetzung. Die in Verbindung mit einem Übersetzungsauftrag erbrachten Nebenleistungen wie Glossare, Fachterminologien oder Wortsammlungen bleiben Eigentum der Firma SprachUnion, Inhaber András Drencsényi. Werden die Eigentumsrechte an solchen Leistungen an den Auftraggeber abgetreten, räumt uns der Auftraggeber ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen ein. Die Nutzungsrechte werden auf unbestimmte Zeit erteilt und sind nur aus wichtigem Grund aufkündbar. Für den Fall, dass wir aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung des Urheberrechtes aus gleich welchem Grund durch Dritte in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns von einer derartigen Haftung in vollem Umfang freizustellen.

13. STÖRUNGEN, HÖHERE GEWALT, SCHLIESSUNG UND EINSCHRÄNKUNG DES BETRIEBS, NETZ- UND SERVERFEHLER, VIREN

Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder anderen Gründen (Verkehrsstörungen, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik, Aufruhr, Kriegsereignisse und sonstige Betriebsstörungen), die von uns nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, entweder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Gleiches gilt, wenn wir aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken müssen. Wir haften ebenfalls nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Unsere EDV-Anlagen (Netzwerk, Arbeitsstation, Programme, Dateien etc.) werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ (Modem), E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Auftraggeber für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Weitergehende Rechte – insbesondere Schadenersatzansprüche – sind für solche Fälle ausgeschlossen.

14. KÜNDIGUNG

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie uns gegenüber schriftlich erklärt wurde. In diesem Fall steht der Firma SprachUnion, Inhaber András Drencsényi, Schadensersatz für entgangenen Gewinn und Aufwendungen bis zu hundert Prozent des Auftragswertes zu.

15. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns wie auch alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Der ausschließliche Gerichtsstand ist Chemnitz, Deutschland. 

16. WIRKSAMKEIT 

Durch eine anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit und Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Die in deutscher Sprache vorliegende Fassung gilt als die maßgebende dieser AGB.

17. ÄNDERUNGEN DER AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Gegenstand kurzfristiger Änderungen sein. Die vorherige Fassung verliert bei Erscheinen einer neuen Fassung ihre Gültigkeit. Über Änderungen der Geschäftsbedingungen werden Kunden schriftlich informiert. Diese gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich widerspricht.